Was tun im Sterbefall

Arzt oder ärztlichen Notdienst benachrichtigen

Falls der Sterbefall zuhause eingetreten ist, sollte als Erstes ein Arzt

benachrichtigt werden. In der Regel ist dies der Hausarzt, an Sonn- und Feiertagen der ärztliche Notdienst (Telefon: 116 117). Der Arzt stellt üblicherweise an Ort und Stelle die Sterbepapiere aus. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt diese Aufgabe meist das Personal.  Erst nach Ausstellung der Sterbepapiere, aber maximal 36 Stunden nach dem Versterben, muss die Überführung zur örtlichen Leichenhalle erfolgen.

Das anschließende Trauergespräch kann in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Wir besprechen dabei die folgenden Schritte und klären, wie wir den Angehörigen bestmöglich zur Hand gehen können. Wir empfehlen Ihnen, Familienangehörige oder gute Freunde zu informieren, die Ihnen beistehen.

 

Formalitäten

Folgende Unterlagen sollten Sie zur Besprechung bereithalten:

  • Die Sterbepapiere des Arztes
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Bei Eheleuten: die Heiratsurkunde oder das Stammbuch
  • Bei Verwitweten: die Heiratsurkunde sowie zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners (in der Regel sind im Familienbuch alle nötigen Angaben erfasst)
  • Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde sowie das amtliche Scheidungsurteil
  • Bitte bringen Sie ein Bild oder Passfoto des Verstorbenen für Sterbebilder bzw. Trauerdrucksachen mit, sofern Sie dies wünschen.

Für die Benachrichtigung von Krankenkasse, Renten- oder anderen Versicherungen (Lebens-, Sterbegeldversicherungen o.ä.) benötigen wir:

  • Versicherungskarte der Krankenversicherung
  • Rentenversicherungsnummer des/der Verstorbenen
  • Versicherungspolicen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Gewerkschaftsausweis
  • Vertriebenenausweis
  • Bei vorhandenen Wahlgräbern die Urkunde

Gerne helfen wir Ihnen fehlende Unterlagen zu besorgen oder eigene Kleidung bereitzulegen.