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Stirbt ein Angehöriger Zuhause, muss zuerst der Hausarzt oder Notarzt
verständigt werden. Nachdem dieser die Todesursache festgestellt
hat und den Toten- / Leichenschauschein ausgestellt hat, verständigen
Sie bitte sofort uns. Wenn es Ihnen nicht möglich sein sollte
einen Arzt zu erreichen, so rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne
weiter.
Folgendes wird beim Trauerfall benötigt
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- der Toten- / Leichenschauschein
- bei Ledigen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
- bei Eheleuten die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
- bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das Familienstammbuch
- bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil oder die Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk.
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Sie
erreichen uns rund um die Uhr, auch an Sonn-
und Feiertagen unter der Telefon-Nummer 07741 - 2383
oder 07751 - 7101.
Wir übernehmen dann alles weitere fachmännisch, zuverlässig und pietätvoll in Ihrem Sinne. |
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Ob weitere Unterlagen nötig sind, besprechen wir mit Ihnen persönlich.
Wir vereinbaren nach Absprache mit Ihnen die Termine beim Friedhof und Pfarrer, beantragen (mit den von Ihnen unterschriebenen Formularen) für Sie die nötigen Papiere und Urkunden beim Standesamt und Krankenhaus und führen die Bestattung nach Ihren Wünschen bzw. nach den Wünschen des oder der Verstorbenen gemäß Bestattungsvorsorge-Vertrags durch.
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Bitte beachten Sie: Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten.
Für rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt
Ihrer Wahl. Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen
Hinweise. |